Christina Schmauch
Die Unternehmensberatung. Der Coach. Die Rechtsanwältin.
 
Opferanwältin

Nach einer Straftat gilt das öffentliche Interesse meist nur dem Tatgeschehen, der Persönlichkeit des Täters, seiner Verfolgung und Verurteilung. An das betroffene Opfer und seine Situation nach der Tat wird noch immer viel zu wenig gedacht.
 
Daher habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, Opfer von Straftaten sowohl im Hinblick auf die strafrechtliche Vertretung, aber auch bei der zivilrechtlichen Geltendmachung von Ansprüchen, Anträgen nach dem Gewaltschutzgesetz und in sozialrechtlicher Hinsicht zu beraten und zu begleiten. Selbstverständlich gehört zu meiner Vertretung auch die Beratung bezüglich der Kosten.

Mein Beratungsangebot umfasst:
Unterstützung und Entlastung
Krisenintervention
rechtliche Beratung bezüglich Opferentschädigung, Strafanzeige, Nebenklage,
Schadensersatzansprüche und Schmerzensgeld
Informationen über finanzielle Hilfsmöglichkeiten
Weitervermittlung an Behörden sowie Unterstützung beim Ausfüllen von
Formularen